Mehrere Personen sitzen an einem Tisch und betrachten Dokumente mit ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Die Unterlagen zeigen verschiedene Diagramme, darunter ein ESG-Rating und eine Übersicht über Netto-Emissionen. Eine Person hält einen Stift, während andere auf die Abbildungen zeigen. Im Hintergrund ist ein Laptop zu sehen. Das Bild vermittelt den Eindruck einer Besprechung oder Analyse von Nachhaltigkeits- und Berichtsstandards.


Berichtsstandards im Überblick

Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, gibt es verschiedene Berichtsstandards. Sie übersetzen Richtlinien in konkrete Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen.

 

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) sieht die Anwendung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) vor. So sollen Transparenz und Vergleichbarkeit geschaffen werden. Die ESRS orientieren sich an den bereits existierenden Berichtsrahmen. Dennoch gehen mit ihnen zusätzliche Kennzahlen und eine (noch) größere Datenmenge mit bis zu 1.000 quantitativen und qualitativen Datenpunkten einher. Etwa 60 Prozent davon sind textbasierte Angaben und rund 30 Prozent zahlenbasierte Angaben – der Rest eine Mischform aus beidem.

Grundsätzlich fokussieren die ESRS Informationen zu Geschäftsmodell und Strategie, Unternehmensrichtlinien, Rolle der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, Verfahren zur sorgfältigen Prüfung (Due-Diligence), die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI), ergriffene Maßnahmen und Ergebnis, wichtigste Risiken, Ziele und Fortschritte, Indikatoren sowie immaterielle Vermögenswerte. Das Rahmenwerk besteht aus den generell von allen Unternehmen zu beantwortenden Querschnitts-Standards „Allgemeine Anforderungen“ (ESRS 1) und „Allgemeine Angaben“ (ESRS 2) sowie sektorspezifischen Standards. Letztere werden bis Mitte 2026 ausgearbeitet und beleuchten Auswirkungen, Risiken und Chancen, die voraussichtlich für alle Unternehmen in einem bestimmten Wirtschaftssektor wesentlich sind sein dürften und die nicht oder nicht ausreichend von den themenbezogenen Standards abgedeckt werden. Themenbezogene Standards gibt es zu den Handlungsfeldern Umwelt (ESRS E1 bis E5), Soziales (ESRS S1 bis S4) und Governance (ESRS G1).

Um die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die verschiedenen Unternehmen zu spezifizieren, beruht die Auswahl der Berichtsinhalte innerhalb der themenbezogenen Standards auf einer Wesentlichkeitsanalyse. Das erfolgt nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit mithilfe eines Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities Assessment, IRO Assessment). Dabei wird die Inside-out-Perspektive im Sinne der Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte oder Dienstleistungen auf Themen in den Handlungsfeldern Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance) sowie die Outside-in-Perspektive in Form von Chancen oder Risiken für den Geschäftsverlauf, das Ergebnis oder die Lage des Unternehmens betrachtet. Auf diese Weise werden für ein Unternehmen und seine Stakeholder wesentliche Nachhaltigkeitsthemen ermittelt. Abhängig vom Ergebnis der Analyse müssen spezifische Informationen bearbeitet werden. In diesen Prozess sollen die Anspruchsgruppen direkt miteinbezogen werden. Sie werden unterschieden in zwei Gruppen: betroffene Interessenträgerinnen und Interessenträger sowie Nutzerinnen und Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten.

Drittstaatunternehmen werden ab 2029 von der CSRD betroffen sein. Auch für diese Unternehmen erarbeitet die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) bis Mitte 2026 einen eigenen Berichtsstandard.

Die Umweltthemen der ESRS decken sich mit den Umweltzielen der EU-Taxonomie-Verordnung. Sie beziehen auch den Beitrag von Unternehmen zum europäischen Grünen Deal (European Green Deal) – dem Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 Klimaneutralität – mit ein.

 

Neben den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) entwickelt die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises – VSME). Er orientiert sich an den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), jedoch ohne die komplexen und weitreichenden Anforderungen dieser Richtlinie vollumfänglich abzudecken.

Ziel ist es, durch eine einheitliche Systematik Transparenz und Vergleichbarkeit zu fördern, den bürokratischen Aufwand zu minimieren, eine fundierte Beurteilung der Bemühungen der Unternehmen zu gewährleisten und diese insgesamt zu stärken. Damit soll der VSME kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Zusammenstellung ihrer Informationen für eine freiwillige, jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Denn: Sie sind häufig indirekt von der Berichtspflicht betroffen, da ihre Geschäftspartner oder weitere Stakeholder Angaben bezüglich ihres Nachhaltigkeitsengagements einfordern.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der „überarbeitete VSME nach öffentlicher Konsultation – Genehmigung“ noch nicht in offizieller deutscher Übersetzung vor. Nachdem das Sustainability Reporting Board (SRB) der EFRAG ihn im November angenommen hat, muss er in einem letzten Schritt noch zur EU-Kommission.

 

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) schlägt die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) aus dem vollständigen Set der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) einen eigenständigen Standard vor, den Standard für die gelisteten KMU (ESRS for Listed Small- and Medium-sized Enterprises – LSME). Dieser baut entsprechend einem Baukastenprinzip modular auf dem freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises – VSME) auf und ergänzt ihn um verpflichtend und freiwillig anzuwendende Vorgaben.

Dieser ist ab dem Berichtsjahr 2026 für kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie konzerneigene Versicherungsunternehmen gemäß der CSRD anzuwenden, sofern es sich nicht um eine Konzernberichterstattung handelt. Der Erstanwendungszeitpunkt verschiebt sich auf das Geschäftsjahr 2028, falls kapitalmarktorientierte KMU von der Ausnahmeregelung (Opt-out) Gebrauch machen.

 

Die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) bestehen seit mehr als 25 Jahren und stellen den weltweit am häufigsten verwendeten Berichtsrahmen dar. Die Grundlage der Berichterstattung ist Transparenz, mit den Bestrebungen nach Standardisierung und Vergleichbarkeit. Ihre über 14.000 Anwenderinnen und Anwender stammen aus über 100 Ländern. Geeignet sind die GRI-Standards für Großunternehmen, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Regierungen und Nichtregierungsorganisationen. Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) orientieren sich in ihrem Aufbau und ihren Inhalten stark an diesen. Zudem hat die GRI die Entwicklung von 40 sektorspezifischen Standards angekündigt. Dabei soll mit den Branchen begonnen werden, welche die größten Auswirkungen haben.

Die Zusammenarbeit von GRI und der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) wird dazu führen, dass 42.500 Unternehmen eine an den GRI-Standards ausgerichtete Berichterstattung über die ESRS veröffentlichen. Um GRI-Berichterstatter bei der Einhaltung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) zu unterstützen, wurden zahlreiche Ressourcen wie ein Interoperabilitätsindex, eine Zuordnungstabelle, Schulungskurse und Berichtsdienste bereitgestellt.

 

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Projekt des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) der Bundesregierung und wurde 2010 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, des Finanzmarkts, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem Dialog-Prozess entwickelt. Er zielt darauf ab, eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu fördern. Innerhalb der Bereiche „Allgemeines“, „Strategie“, „Prozessmanagement“, „Umwelt“ und „Gesellschaft“ sind insgesamt 20 Kriterien plus zusätzliche Leistungsindikatoren zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen qualitativer und quantitativer Art enthalten. Diese basieren auf dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen (UN Global Compact – UNGC), den Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD), dem ISO 26000 „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“, den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie den Berichtsstandards des Europäischen Verbands der Finanzanalystenvereinigungen (European Federation of Financial Analysts Societies – EFFAS).

Anwendbar ist der Berichtsrahmen für Unternehmen aller Größen und Rechtsformen. Über 1.200 Organisationen machen ihre Nachhaltigkeitsleistungen mithilfe des DNK transparent. Er eignet sich als Instrument zum Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements und bietet einen erleichterten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Alle eingereichten Informationen werden vom DNK-Büro auf formale Vollständigkeit geprüft und sind öffentlich in der Datenbank einsehbar.

Der Berichtsstandard kann zur Berichterstattung im Sinne der EU-Taxonomie und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) genutzt werden. Unternehmen, die nach der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) berichtspflichtig sind oder werden und auf Basis der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) berichten müssen, sollen diese Anforderungen ab 2025 in Form einer neuen Webplattform erfüllen können. Der DNK will so den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständischen Unternehmen minimieren. Auch für künftig nicht berichtspflichtige Unternehmen wird es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises – VSME) basiert. Den DNK als eigenständigen Berichtsrahmen wird es so künftig nicht mehr geben.