Berichtsstandards im Überblick
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, gibt es verschiedene Berichtsstandards. Sie übersetzen Richtlinien in konkrete Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) sieht die Anwendung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) vor. So sollen Transparenz und Vergleichbarkeit gefördert werden. Die ESRS orientieren sich dabei an verschiedenen, bereits existierenden Berichtsrahmen.
Im Zentrum stehen dabei Informationen zu Geschäftsmodell und Strategie, Unternehmensrichtlinien, Rolle der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, Verfahren zur sorgfältigen Prüfung (Due Diligence), die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI), ergriffene Maßnahmen und Ergebnis, relevante Risiken, Ziele und Fortschritte, Indikatoren sowie immaterielle Vermögenswerte. Das Rahmenwerk besteht aus den generell von allen Unternehmen zu beantwortenden Querschnitts-Standards „Allgemeine Anforderungen“ (ESRS 1) und „Allgemeine Angaben“ (ESRS 2) sowie sektorspezifischen Standards. Letztere werden bis Mitte 2026 ausgearbeitet und beleuchten Auswirkungen, Risiken und Chancen, die voraussichtlich für alle Unternehmen in einem bestimmten Wirtschaftssektor wesentlich sein dürften und die nicht oder nicht ausreichend von den themenbezogenen Standards abgedeckt werden. Themenbezogene Standards gibt es zu den Handlungsfeldern Umwelt (ESRS E1 bis E5), Soziales (ESRS S1 bis S4) und Governance (ESRS G1).
Um die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die verschiedenen Unternehmen zu spezifizieren, beruht die Auswahl der Berichtsinhalte auf einer Wesentlichkeitsanalyse. Das erfolgt nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Diesbezüglich kommt ein Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities Assessment, IRO Assessment) zur Anwendung. Dabei werden die Inside-out-Perspektive im Sinne der Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte oder Dienstleistungen auf Themen in den Handlungsfeldern Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance) sowie die Outside-in-Perspektive in Form von Chancen oder Risiken für den Geschäftsverlauf, das Ergebnis oder die Lage des Unternehmens betrachtet. Auf diese Weise werden für ein Unternehmen und seine Stakeholder wesentliche Nachhaltigkeitsthemen ermittelt. Abhängig vom Ergebnis der Analyse müssen spezifische Informationen bearbeitet werden. In diesen Prozess sollen die Anspruchsgruppen direkt einbezogen werden. Sie werden unterschieden in zwei Gruppen: betroffene Interessenträgerinnen und Interessenträger sowie Nutzerinnen und Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten.
Die Umweltthemen der ESRS decken sich mit den Umweltzielen der EU-Taxonomie-Verordnung. Sie beziehen auch den Beitrag von Unternehmen zum europäischen Grünen Deal (European Green Deal) – dem Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 Klimaneutralität – mit ein.
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets werden aktuell die ESRS umfangreich überarbeitet. Sie werden vereinfacht und verschlankt. Folglich erarbeitet die EU-Kommission einen Rechtsakt zur Änderung der aktuellen ESRS. Dieser soll bis Mitte 2026 verabschiedet werden.
Neben den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) entwickelte die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises – VSME). Er orientiert sich an den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). Damit soll der VSME kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Denn: Sie sind häufig indirekt von der Berichtspflicht betroffen, da ihre Geschäftspartner oder weitere Stakeholder Angaben bezüglich ihres Nachhaltigkeitsengagements einfordern.
Die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) bestehen seit mehr als 25 Jahren und stellen den weltweit am häufigsten verwendeten Berichtsrahmen dar. Ihre über 14.000 Anwenderinnen und Anwender stammen aus über 100 Ländern. Geeignet sind die GRI-Standards für Großunternehmen, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Regierungen und Nichtregierungsorganisationen. Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) orientieren sich daran in ihrem Aufbau und ihren Inhalten. Zudem hat die GRI die Entwicklung von 40 sektorspezifischen Standards angekündigt. Dabei soll mit den Branchen begonnen werden, welche die größten Auswirkungen haben.
Um GRI-Berichterstatter bei der Einhaltung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) zu unterstützen, wurden zahlreiche Ressourcen wie ein Interoperabilitätsindex, eine Zuordnungstabelle, Schulungskurse und Berichtsdienste bereitgestellt.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Projekt des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) der Bundesregierung und wurde 2010 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, des Finanzmarkts, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt. Er zielt darauf ab, eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu fördern. Innerhalb der Bereiche „Allgemeines“, „Strategie“, „Prozessmanagement“, „Umwelt“ und „Gesellschaft“ sind insgesamt 20 Kriterien plus zusätzliche Leistungsindikatoren zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen qualitativer und quantitativer Art enthalten.
Anwendbar ist der Berichtsrahmen für Unternehmen aller Größen und Rechtsformen. Über 1.200 Organisationen machen ihre Nachhaltigkeitsleistungen damit transparent. Er eignet sich als Instrument zum Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements und bietet einen erleichterten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Alle eingereichten Informationen werden vom DNK-Büro auf formale Vollständigkeit geprüft und sind öffentlich in der Datenbank einsehbar.
Der Berichtsstandard kann zur Berichterstattung im Sinne der EU-Taxonomie und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) genutzt werden. Unternehmen, die nach der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) berichtspflichtig sind oder werden und auf Basis der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) berichten müssen, sollen diese Anforderungen ab 2025 in Form einer neuen Webplattform erfüllen können. Der DNK will so den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständischen Unternehmen minimieren. Auch für künftig nicht berichtspflichtige Unternehmen wird es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises – VSME) basiert. Den DNK als eigenständigen Berichtsrahmen wird es so künftig nicht mehr geben.