Eine Straße führt über eine lange Brücke, die einen ruhigen, spiegelglatten See überquert, umgeben von bewaldeten Bergen. Die Landschaft ist in Nebel gehüllt, was eine ruhige und friedliche Atmosphäre schafft. Das Bild vermittelt Naturverbundenheit und zeigt eine harmonische Infrastruktur inmitten einer idyllischen Berglandschaft.


Der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht

  1. Betroffenheit prüfen

    Vor dem Projektstart sollte eine bestehende Berichtspflicht im Sinne der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) geprüft werden. Diese determiniert den Zeitrahmen und definiert die zu erfüllenden Anforderungen. Achtung: Auch wenn Ihr Unternehmen die Kriterien nicht erfüllt, können Offenlegungspflichten und Anfragen indirekt über Ihre Stakeholder auf Sie zukommen.

     

  2. Übersicht über Anforderungen verschaffen

    Um sich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu widmen, sollten Sie sich einen Überblick über das Anforderungsprofil der CSRD und den dazugehörigen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) verschaffen. Deren „Ableger“, der Standard für die gelisteten KMU (ESRS for Listed Small- and Medium-sized Enterprises – LSME) und der freiwillige Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises – VSME), sind noch nicht in finaler Form veröffentlicht. Nutzen Sie außerdem Synergien zu anderen bereits verwendeten Nachhaltigkeitsstandards wie denen der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und beziehen Sie Informationen ein, die Sie im Rahmen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs), dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen (UN Global Compact – UNGC), den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) oder zertifizierbaren Managementsystemen zusammengestellt haben.

     

  3. Schritte des CSR-Managements durchführen

     

  4. Daten erheben

    Sie haben bei der Wesentlichkeitsanalyse die relevanten Themen identifiziert. Daraus können Sie ableiten, über welche Nachhaltigkeitsinformationen Ihr Unternehmen berichten muss. Diese umfassen narrative, semi-narrative und numerische Informationen. Kennzahlen können qualitativ oder quantitativ sein. Sie können teilweise auf Stellvertreter-Variablen, Schätzungen der Parameter und Branchendurchschnitte zurückgreifen. Für einige Angaben, darunter die Emissionsfaktoren, gibt es online verfügbare Datenbanken. Nutzen Sie bestehende Systeme, um die Daten im ersten Schritt möglichst einfach zu erfassen. Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) hat eine Übersicht für die Datenpunkte der ESRS in englischer Sprache erstellt, um Unternehmen die Lücken-Analyse zu erleichtern.

    Die Erfassung wird Sie laufend beschäftigen und fordert durch den Umfang der offenzulegenden Angaben einen großen Personenkreis im Unternehmen, um diese zusammenzutragen. Binden Sie unbedingt das Controlling ein. Hier laufen die Daten in der Regel zusammen. Schreiben Sie den Prozess auf und teilen Sie den Kollegen mit, welche Daten wann, wie, in welcher Form und von wem zu erheben sind. Neben dem Wert an sich lohnt es auch immer, Hintergrundinformationen zur Nachverfolgung festzuhalten wie Quelle, Datum oder besondere Gegebenheiten für die Interpretation der Daten. Grundlegende Qualitätsanforderungen sind Relevanz, wahrheitsgetreue Darstellung (Vollständigkeit, Neutralität und Korrektheit), Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit.

     

  5. Bericht erstatten

    Wenn Sie die nötigen Daten erhoben und die relevanten Informationen gebündelt haben, können Sie mit der Berichterstattung beginnen. Sie muss im Falle einer Berichtspflicht in den Lagebericht integriert und maschinenlesbar im EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF) bereitgestellt werden. Zudem muss der Bericht mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft werden. Hier wird durch eine ausreichende Nachweissammlung festgestellt, ob der vorliegende Sachverhalt glaubwürdig und plausibel ist. 

Praxistipps, um gängige Fehler zu vermeiden

 

  • Frühzeitig anfangen und genügend zeitliche Kapazitäten bereitstellen
  • Gegebenenfalls einen Übungsbericht einplanen
  • Zeitnah die Wirtschaftsprüferin oder den Wirtschaftsprüfer miteinbeziehen
  • Ausreichend personelle Ressourcen einplanen
  • Definiertes, verbindliches Projektmanagement aufsetzen, in dem alle Beteiligten die gesetzten Deadlines einhalten
  • Gegebenenfalls notwendiges Wissen über externe Beratungen zukaufen
  • Gegebenenfalls Evaluation und Auswahl geeigneter Softwares zur Unterstützung
  • Nach dem Bericht ist vor dem Bericht: Datensammlung ganzjährig laufen lassen
  • Bei externer Prüfung: Partnerinnen und Partner rechtzeitig informieren und bei Bedarf Vorprüfung vereinbaren, um bestehende Lücken zu kennen und zu schließen

Damit stellen Sie sicher, dass Sie zum ersten Pflichtbericht die Anforderungen vollumfänglich erfüllen können.